Bei der Wohnungseigentumsverwaltung handelt es sich um die Verwaltung einer Wohnanlage mit Eigentumswohnungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Aufgaben des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, der notariellen Teilungserklärung, Beschlüssen und ergänzend auch aus dem Verwaltervertrag.
Bei der Sondereigentumsverwaltung agieren wir im Bereich der WEG für die Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen.
Leistungen dazu finden Sie unter MIETVERWALTUNG